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   BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09   

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https://dejure.org/2010,21226
BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 (https://dejure.org/2010,21226)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 (https://dejure.org/2010,21226)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 1 BvR 2681/09 (https://dejure.org/2010,21226)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 Nr 3 BeratHiG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Behörde zwecks Sachverhaltsaufklärung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beratungshilfe trotz Zumutbarkeit einer Eigeninitiative zur Beschaffung der wesentlichen Unterlagen über eine drohende Vollstreckung und eine Erkundigung bei der Behörde nach der Existenz des Bescheids

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Behörde zwecks Sachverhaltsaufklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Behörde zwecks Sachverhaltsaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Beratungshilfe trotz Zumutbarkeit einer Eigeninitiative zur Beschaffung der wesentlichen Unterlagen über eine drohende Vollstreckung und eine Erkundigung bei der Behörde nach der Existenz des Bescheids

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09
    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordert eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, NJW 2009, S. 3417).

    Dabei ist der Unbemittelte einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, NJW 2009, S. 3417).

    Anders als der pauschale Verweis auf die Beratungspflicht der Behörde im Widerspruchsverfahren (vgl. BVerfG, NJW 2009, S. 3417) überschreitet die Wertung des hier vorliegenden richterlichen Beschlusses, wonach zunächst Eigeninitiative der Beschwerdeführerin erwartet werden könne, die Grenzen der Rechtswahrnehmungsgleichheit nicht.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09
    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordert eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, NJW 2009, S. 3417).

    Dabei ist der Unbemittelte einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, NJW 2009, S. 3417).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09
    Dabei ist der Unbemittelte einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, NJW 2009, S. 3417).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Vielmehr hätte sich der Kläger durch eine Rückfrage bei der Beklagten insoweit selbst helfen können (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 -, juris Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 -, juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - L 20 AY 70/13
    Dem kann - jedenfalls ohne weitere Anhaltspunkte - nicht entgegengehalten werden, dass sich der Kläger zur Klärung des Sachverhalts bzw. des weiteren Vorgehens zunächst an die Beklagte hätte wenden müssen (zu einer solchen Verpflichtung vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 34/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Beratungshilferecht sowie zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 121 Abs. 2 ZPO ist die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung aus den Mitteln der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe nicht geboten, - wenn und solange das Betreiben eines Verfahrens im Hinblick darauf, dass dieselbe Rechtsfrage bereits Gegenstand eines (unechten) Musterverfahrens ist, zurückgestellt werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 -, juris Rn. 10 f.), - wenn bei offensichtlich parallelen Fallgestaltungen die in dem einen Fall durch eigene Prozessführung erworbenen oder deutlich gemachten Rechtskenntnisse oder die in dem einen Fall erhaltene anwaltliche Beratung ohne wesentliche Hindernisse und wesentliche Änderungen auf die weiteren Fälle übertragen werden können (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris Rn. 15 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11 u.a. -, juris Rn. 13), - wenn sich der Betroffen durch Bitte der Behörde um Erläuterung der Rechtslage oder Aufklärung des Sachverhalts selbst helfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 -, juris Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 -, juris Rn. 17) oder.
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